Leider schon ausgebucht – Keine freien Plätze mehr!
Praxisanleiter/innen in der Pflegeausbildung haben ihre kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich, gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen (§4 PflAPrV).